Stadtschreiber (Kanzleivorsteher)

Als Stadtschreiber bezeichnete man den mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Leiter einer städtischen Kanzlei. Durch seine Bildung, Erfahrung und lange Dienstzeit konnte er auf die Stadtentwicklung oft einen bedeutenderen Einfluss ausüben als der jeweils nur kurzfristig amtierende Bürgermeister. Eine vergleichbare Funktion übte in den Vereinigten Niederlanden ein Pensionär (Pensionaris) aus. In der Gemeindeverwaltung der Schweiz gibt es den Stadtschreiber als Kanzleivorsteher noch heute (wobei der Gemeindeschreiber eine ähnliche Funktion hat).


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